Autismusspezifische Therapie
Bei Ihrem Kind wurde eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert?
Was tun?
Eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist eine tiefgreifende Entwicklungsbeeinträchtigung, die in der Regel verbunden ist mit Einschränkungen in der
-
sozialen Interaktion
-
sozialen Kommunikation
-
stereotypen Verhaltensmustern und eingeschränkten Interessen, sowie Wahrnehmungsbesonderheiten
So fällt es vielen betroffenen Kindern und Jugendlichen z.B. schwer, Kontakt aufzunehmen, Gespräche zu führen, interaktiv zu spielen, Gefühle zu zeigen usw…
Dabei gibt es ganz unterschiedliche Erscheinungsformen und Ausprägungsgrade, weshalb man auch vom Autismus-Spektrum spricht. Wichtig ist, dass betroffene Kinder soziale Regeln und soziales Verständnis nicht automatisch lernen, sondern eine intensive individuelle Förderung brauchen.
Ziel ist es: „Durch geeignete Interventionen, Menschen mit Autismus in die Lage zu versetzen, das Beste aus ihren Fähigkeiten zu machen und Strategien zu entwickeln, die ihnen helfen können besser zurecht zu kommen“ (Maureen Aarons 2005) und ihnen eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Dabei sind beträchtliche Entwicklungen möglich.
(Beispiele für TEACCH)
Autismusspezifische Therapie:
Seit 2006 arbeite ich mit autistischen Kindern und Jugendlichen und konnte seitdem viel über autismusspezifische Besonderheiten lernen. Wie beim Erlernen einer Fremdsprache versucht man mit den Betroffenen zusammen mehr Einsicht in ihre autismustypische und in die neurotypische Sichtweise zu entwickeln. Hilfreiche Strategien werden in kleine Sequenzen zerlegt, explizit verbalisiert und Schritt für Schritt erarbeitet und eingeübt. Mehr...
Methoden:
Die Behandlung ist ganzheitlich und schwerpunktmäßig verhaltenstherapeutisch orientiert, mit heil- und sozialpädagogischen sowie spieltherapeutischen Elementen.
Mir ist wichtig, dass sich Ihr Kind hier wohl fühlt als Voraussetzung für positive Entwicklungsschritte.
Je nach Bedarf Ihres Kindes können unterschiedliche autismusspezifische Methoden zum Einsatz kommen. Mehr...
Finanzierung:
- Eine Finanzierung der Autismustherapie über das Jugendamt oder Sozialamt nach festgestellter Teilhabebeeinträchtigung ist möglich gem. §§ 35a, 41 SGB VIII, oder §§ 53 und 54 Abs.1 Nr. 1 SGB XII i.V. m. § 55 SGB IX.
- Das Erstgespräch bezahlen Sie selbst, danach folgt eine Antragstellung zur Therapie.
- In bestimmten Fällen möglich über die Krankenkasse bei Privatversicherten oder gesetzlich Versicherten mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung
- Selbstzahler